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Impressumspflicht auf Webseiten

von stylegrafiker / Dienstag, 23. Februar 2016 / Veröffentlicht in Allgemein

Impressumspflicht auf Webseiten – ein altes, aber wichtiges Thema!

Es scheint als wird die eingeführte Impressumspflicht vom 1. April 2012 für Webseiten noch nicht ganz ernst genommen.  Immer wieder gerate ich auf Webseiten, welche die Impressumspflicht verletzen oder unvollständig darstellen.
Das erweckt bei mir natürlich einen unseriösen Eindruck. Ich persönlich würde auf dieser Webseite nichts Einkaufen oder Bestellen!
Zu einer Impressumspflicht ist man als Inhaber einer Webseite aber gesetzlich dazu verpflichtet, sobald im Internet, respektive auf der Webseite, Produkte oder Leistungen angeboten werden.

Es versteht sich von selbst, dass dieses Thema um einiges detaillierter beschrieben werden könnte. Ich möchte aber lediglich nur Ansatzweise darauf eingehen.

Wo erwarte ich ein Impressum?

Wo erwarte ich zu sehen wer der Inhaber der Webseite ist? Eigentlich überall und auf jeder Webseite. Spätestens dann wenn ich eine Bestellung nicht vollständig erhalten habe oder eventuell noch nicht einmal angekommen ist, möchte ich mich mit dem Anbieter in Verbindung setzen können. Denn genau im Impressum sollten dann die Angaben für eine Kontaktaufnahme stehen.

Das wäre ja dann die Anschrift und Sitz der Firma, Namentlich genannter Inhaber und Verfasser der Texte, Telefonnummer, eine E-Mailadresse. Ein Kontaktformular ersetzt allerdings keine E-Mailadresse! Bei eingetragenen Firmen im Handelsregister, macht es natürlich auch Sinn die Register-Nummer und falls notwendig die Mehrwertsteuer-Nummer anzugeben. Werden die paar Ansätze eingehalten steht einer Kontaktaufnahme nichts mehr im Weg.

Was wenn die Impressumspflicht nicht eingehalten wird?

Eine Verletzung der Impressumspflicht kann gem. Art. 23 Abs. 1 UWG (admin.ch) zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen.

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

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